Zahnärztliche Chirurgie
Zahnärztliche Chirurgie
Nicht jeder Zahn lässt sich erhalten, und nicht jedes Problem am Zahnfleisch löst sich von selbst. Als Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie übernehme ich in meinen Ordinationen die operativen Eingriffe, die über die Möglichkeiten der allgemeinen Zahnmedizin hinausgehen – von der Extraktion über die Wurzelspitzenresektion bis zur Zahnfleischchirurgie. Viele dieser Eingriffe werden auf Überweisung Ihrer behandelnden Zahnarztpraxis durchgeführt, wenn ein Befund eine fachchirurgische Versorgung erfordert. Ziel ist immer, Ihre Mundgesundheit mit einem möglichst schonenden Eingriff wiederherzustellen und Folgeschäden an Nachbarzähnen oder Kieferknochen zu vermeiden.
Wann ist ein chirurgischer Eingriff notwendig?
Ein zahnärztlich-chirurgischer Eingriff kann notwendig werden, wenn ein Zahn durch tiefe Karies, einen Unfall, einen Längsbruch der Wurzel oder fortgeschrittene Parodontitis nicht mehr erhalten werden kann. Auch wenn sich trotz einer sorgfältig durchgeführten Wurzelbehandlung eine Entzündung an der Wurzelspitze hält oder erneut bildet, ist häufig eine Wurzelspitzenresektion die schonendste Lösung, um den Zahn dennoch zu erhalten. Zahnfleischchirurgie kommt zum Einsatz, wenn Zahnhälse durch Rückgang des Zahnfleisches freiliegen, ein zu kurzes oder ungünstig ansetzendes Lippen- oder Zungenbändchen die Mundhygiene oder Zahnstellung beeinträchtigt, oder wenn vor einer Implantation zusätzliches, stabiles Weichgewebe geschaffen werden muss. Auch überzählige, verlagerte oder nicht durchgebrochene Zähne, die den Durchbruch von Nachbarzähnen oder eine geplante kieferorthopädische Behandlung behindern, fallen in dieses Fachgebiet und werden nach eingehender Diagnostik operativ entfernt.
Wie läuft die Behandlung ab?
Am Anfang jeder Behandlung steht eine gründliche Untersuchung inklusive Röntgenaufnahme, um den genauen Befund zu klären, mögliche Risiken abzuschätzen und den Eingriff exakt zu planen. Die meisten Eingriffe – Zahnextraktion, Wurzelspitzenresektion, Korrektur des Zahnfleisches – erfolgen ambulant unter örtlicher Betäubung und dauern je nach Umfang zwischen 20 und 60 Minuten. Bei einer Wurzelspitzenresektion wird die entzündete Wurzelspitze über einen kleinen Zugang vom Zahnfleisch aus freigelegt, das entzündete Gewebe sowie die Wurzelspitze selbst entfernt und die Wurzelkanalöffnung rückwärts, also von der Wurzelspitze her, dicht verschlossen – der Zahn bleibt dadurch erhalten. Bei zahnfleischchirurgischen Eingriffen wird je nach Zielsetzung Gewebe entnommen, verschoben oder entfernt und mit feinen Nähten fixiert. Nach dem Eingriff bespreche ich mit Ihnen ausführlich, worauf Sie in den nächsten Tagen achten sollten.
Heilung & Nachsorge
Die meisten Eingriffe verheilen unkompliziert. In den ersten ein bis zwei Tagen können eine leichte Schwellung, ein Druckgefühl oder ein kleiner Bluterguss auftreten, die sich mit konsequenter Kühlung in den ersten Stunden gut lindern lassen. Von körperlicher Anstrengung, Wärme (Sauna, heißes Bad), Alkohol und Nikotin sollten Sie in den ersten Tagen absehen, da sie die Wundheilung nachweislich verzögern können. Weiche, nicht zu heiße Kost erleichtert das Essen in dieser Zeit zusätzlich. Nähte lösen sich je nach verwendetem Material entweder von selbst auf oder werden nach etwa einer Woche schmerzfrei entfernt. Eine vollständige knöcherne Ausheilung des behandelten Bereichs dauert, unabhängig vom äußeren Wohlbefinden, üblicherweise mehrere Wochen.
Kosten & Wahlarzt-Erstattung
Die Verrechnung hängt davon ab, in welcher Ordination die Behandlung stattfindet. In meinen Ordinationen in St. Andrä-Wördern, Thörl und Frankenfels erbringe ich diese Leistungen als Kassenleistung direkt über den jeweiligen Kassenvertrag der Praxis, abgerechnet nach den offiziellen Kassentarifen – Ihnen entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten, Sie benötigen lediglich Ihre e-card. In meiner eigenen Ordination in Wien behandle ich hingegen als Wahlarzt ohne Kassenvertrag: Hier stelle ich Ihnen eine Honorarnote aus, die Sie eigenständig bei Ihrer Krankenkasse (ÖGK, BVAEB, SVS und andere) zur Rückerstattung einreichen können. Sie erhalten dabei in der Regel rund 80 Prozent jenes Betrags rückerstattet, den die Kasse für eine vergleichbare Leistung bei einer Vertragspraxis bezahlt hätte – das ist meist deutlich weniger als 80 Prozent der tatsächlichen Honorarnote, da die Kassentarife niedriger liegen als private Honorare. Eine bestehende private Zahn- oder Krankenzusatzversicherung kann diese Differenz teilweise oder vollständig abdecken.
Persönliche Beratung vor jeder Behandlung
Vor jeder Behandlung nehme ich mir Zeit für ein ausführliches persönliches Gespräch: Wir klären gemeinsam Ihre gesundheitliche Vorgeschichte, besprechen realistische Erwartungen und beantworten alle offenen Fragen, bevor Sie sich für einen Termin entscheiden. Nur mit einer vollständigen Anamnese und einer sorgfältigen Untersuchung lässt sich beurteilen, ob eine Behandlung für Sie geeignet ist und welches Vorgehen im Einzelfall das beste und sicherste Ergebnis verspricht.
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